Hallo Jungs,
es ist wieder mal Mittwoch und das heißt wir treffen uns zu anregenden Gesprächen bei erfrischenden Getränken.
So langsam beginnt der Frühling, Gefühle flammen wieder auf und beim Einen oder Anderen steigert sich auch die Sexlust . Doch immer wieder drängt sich die Frage auf, wie steht es eigentlich um meine sexuelle Gesundheit? Und da mir mal wieder ein Thema für den Blogeintrag gefehlt hat, dachte ich mir, da beschreibe ich euch einfach mal, wie so ein Test im Mann-O-Meter abläuft.
Der erste und auch der wichtigste Schritt ist, an einem Test-Tag im Mann-o-Meter zu sein. Das ist nicht nur Mittwoch – den kennt ihr ja – sondern auch Montag und Donnerstag. Nachdem ihr einen kurzen Fragebogen ausgefüllt habt, geht es in ein Beratungsgespräch, wo ihr nochmal Fragen zu Safer Sex und Risiken stellen und eventuelle Unsicherheiten besprechen könnt. Und dann ist es auch schon so weit, es geht zum Arzt. Bei einem HIV-Schnelltest muss nicht viel Blut abgenommen werden, es reicht ein Pieks in den Finger. Jetzt heißt es warten… und zwar ziemlich genau 30 Minuten. Diese Zeit braucht der Test, um ein Ergebnis anzuzeigen. Sobald das da ist, teilt euer Berater es euch in einem persönlichen Gespräch mit. Und dann? Durchatmen! Denn egal, wie das Ergebnis ausfällt, am Ende habt ihr zumindest Gewissheit 🙂 – und wenn es wider Erwarten positiv sein sollte, seid ihr bei Mann-O-Meter gut aufgehoben!
Wir treffen uns wie immer am Mittwoch um 18:00 Uhr im MoM. Ich freue mich auf euch.
Bis dahin. Jakob










Häufig geben sich die Deutschen ja als Vorreiter in vielerlei Hinsicht – gern auch in moralischer. Das lässt sich sicherlich auch immer wieder gut begründen und nachvollziehen. Aber gerade wenn es um die aktuelle Situation von LSBTIQ* geht, stehen wir in Deutschland vielen anderen Ländern noch in vielem nach. Und auch bei der Aufarbeitung vergangenen Unrechts läuft es nicht wie geschmiert. Dafür steht der Anfang der 90er abgeschaffte Paragraf 175 (Eselsbrücke zum 17.5.!) des Strafgesetzbuchs. Er stellte Sex zwischen Männern (ja, nur „schwulen“ Sex!) seit 1871 unter Strafe, wurde unter den Nazis verschärft und nach dem 2. Weltkrieg unverändert ins Strafgesetzbuch der (alten) Bundesrepublik übernommen. Die Männer, die unter den Nazis nach § 175 verurteilt wurden, wurden rehabilitiert, die Urteile aufgehoben. Wohlgemerkt erst 2002. Alle Männer, die nach 1945 und bis 1969 nach dem gleichen Paragrafen verfolgt wurden, warten bis heute darauf, dass das ihnen angetane Unrecht anerkannt wird und sie rehabilitiert werden – so sie denn noch leben. Ein Armutszeugnis für die Politik!
Liebe Jungschwuppeninnen und Jungschwuppen,
Falls Ihr Lust auf einen kleinen Gendertalk habt, kommt vorbei auf ein … heißes Getränk* … (falls nicht, kommt trotzdem :)) am Mittwoch um 18 Uhr im MOM!