Schwule und Lesben in die Verfassung

Die Bundestagsfraktionen der Parteien SPD, Linke und Grüne haben eine parlamentarische Initiative zur Ergänzung des Merkmals  „sexuelle Identität“ in den Gleichberechtigungsparagraphen der Verfassung eingebracht.

Hierzu erklärte der Sprecher des LSVD (Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland):

„Bislang hat das Gleichbehandlungsgebot Lesben und Schwulen nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt. Nicht einmal die menschenrechtswidrige Verfolgung einvernehmlicher Homosexualität durch den § 175 StGB konnte das Grundgesetz verhindern, weil in Artikel 3 Absatz 3 das Merkmal der sexuellen Identität nicht genannt wird. Bis heute wirkt sich die fehlende Berücksichtigung negativ aus. Gerade der Gesetzgeber hat die Gelegenheit zur Ungleichbehandlung wiederholt genutzt. Von daher sind alle Einwände, eine Verfassungsänderung sei unnötig, fadenscheinig. Es ist an der Zeit, dass das Grundgesetz klarstellt: Die Diskriminierung von Lesben und Schwulen ist verfassungswidrig.

Wir fordern alle Fraktionen auf, sich für einen verfassungsrechtlichen Schutz von Lesben und Schwulen stark zu machen. CDU/CSU und FDP sollten ihre Blockadehaltung aufgeben. Immerhin haben sich auch die von ihnen mitgetragenen Landesregierungen in Hamburg, im Saarland und in Thüringen im Bundesrat für eine entsprechende Initiative ausgesprochen.“

Mehr Infos zu dem Thema unter:

http://news.gay-web.de/njus/id1144

http://www.lsvd.de/

Stellungnahmen der befürwortenden Parteien:

SPD

Grüne

Die Linke