GayNow-Artikel: Schwarz-Gelbe Homopolitik

Schwul-lesbische Gleichberechtigung und schwarz-gelbe Politik, für viele scheinen diese beiden Dinge unvereinbar. Allerdings lassen sich im schwarz-gelben Koalitionsvertrag einige homopolitisch relevante Themen finden, wie Gleichstellung der Homoehe, Reform des Transsexuellengesetzes , Aufbau einer schwul-lesbischen Magnus-Hirschfeld-Stiftung, ebenso wie die deutsche Außenpolitik in Bezug auf Menschenrechte für Lesben und Schwule. Angesichts der Fülle der Versprechen, die die neue Bundesregierung zu diesen Themen abgegeben hat, viel das homopolitische Presseecho außergewöhnlich gut aus. Der Sprecher des LSVD, Manfred Bruns, betitelte die offizielle Pressemittelung zu den politischen Ankündigungen sogar mit „Die FDP hat ihre Wahlversprechungen gehalten! Wir sind mit dem Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP nicht unzufrieden.“

Insbesondere die Umsetzung der Magnus-Hirschfeld-Stiftung ist bei Vielen auf besonders positives Interesse und Wohlwollen gestoßen. Bereits 2000 wurde der Beschluss über die Gründung der Stiftung im damals mehrheitlich rot-grünen Parlament verfasst. Der Wortlaut im Koalitionsvertrag ist „Wir werden den Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2000 umsetzen und im Sinne eines kollektiven Ausgleichs für homosexuelle NS-Opfer eine Magnus-Hirschfeld-Stiftung errichten. Sie soll durch interdisziplinäre Forschung und Bildung der Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen entgegenwirken.“ Der Arzt, Sexualwissenschaftler und Gründer des Wissenschaftlich-humanitären Komitees (WhK), Magnus Hirschfeld, gilt als wichtigster Begründer der ersten Homosexuellenbewegung. Die WhK sprach sich für die Streichung des Schwulenparagrafen 175 aus, wurde aber 1933 von den Nazis aufgelöst. Mehrere Initiativen setzen sich für eine Stiftungsgründung ein und sind sehr glücklich über die aktuelle Nachricht einer Neugründung. Der Sitz der Stiftung soll in Berlin sein.

In Bezug auf das Lebenspartnerschaftsgesetz ließ die Koalitionsrunde verlauten, dass sie vorhaben, die homosexuellen Lebenspartnerschaften im Vergleich zur heterosexuellen Ehe steuerlich gleichzustellen. Dies gilt insbesondere im Beamt_innenrecht . Hier soll der Unterschied in der Besoldung und der Versorgung ausgeglichen werden. Ein weiterer vielfach geäußerter Kritikpunkt am Lebenspartnerschaftsgesetz ist die Unverhältnismäßigkeit in Bezug auf Rechte und Pflichten, die mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einhergehen. Die gesetzlichen Pflichten sind enorm, wohingegen die rechtlichen Begünstigungen gering ausfallen. Dieses Ungleichgewicht möchte die Koalition ausgleichen.

Zudem hat sie die aktuelle Rechtslage in Bezug auf das Transsexuellengesetz, gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, als veraltet und reformbedürftig bezeichnet. Es müsse „auf eine neue zeitgemäße Grundlage“ gestellt werden, so der Koalitionsvertrag. Zwar wird das Selbstbestimmungsrecht der vom Gesetz Betroffenen besonders betont, welche konkreten Veränderungen aber aus der Reformankündigung resultieren sollen, besagt der Vertrag nicht.

Ein weiteres Politikum ist der neue Außenminister Guido Westerwelle selbst. Zwar wird es von vielen Lesben und Schwulen begrüßt, dass die deutsche Bundesregierung nun einen schwulen Außenminister hat, doch in den Koalitionsgesprächen hat sich nach Quellen der Zeitschrift „Männer“ wieder gezeigt, dass Westerwelle zwar ein homosexueller Politiker ist, aber mitnichten ein Homopolitiker. In den Koalitionsgesprächen hielt er sich bewusst aus den homorelevanten Themenbereichen zurück. Anscheinend möchte er das Vorurteil vom lustig-spaßigen Guido loswerden, der mit dem Guidomobil durch Deutschland tuckert und ab und an auch mal den Big Brother Container besucht. Und um möglichst staatsmännisch zu wirken, bedarf es seiner Einschätzung wohl eher der Themenfelder Finanz- und Steuerpolitik als die Rechte von Lesben und Schwulen. Zwar sollte nicht jede_r lesbische bzw. schwule Politiker_in gezwungen sein, auch selbst in der Homopolitik aktiv zu sein, aber ein klares Bekenntnis zu homopolitisch relevanten Themen in so wichtigen Situationen wie der Koalitionsrunde sollte doch schon mal drin sein. Von seinem Vorschlag, Entwicklungsländern die Gelder zu streichen, wenn sie gleichgeschlechtlichen Sex unter Strafe stellen war nichts mehr zu hören. Allerdings hätte an dieser Stelle auch die Frage gestellt werden sollen, welche Kriterien und welche anderen von Diskriminierung betroffenen Gruppen dann nicht eigentlich auch noch hinzugezogen werden sollten. Und im Ergebnis würde wohl die Bundesrepublik selbst nicht einmal diesem Anforderungskatalog entsprechen.

Trotz der vielen Versprechen der Bundesregierung gibt es auch von vielen Seiten Kritik an den homorelevanten Aspekten des Koalitionsvertrages. Der Bundesvorsitzende des Arbeitskreises Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar hatte gleich Mehrere. So werden nach seiner Aussage keine klaren Bekenntnisse zu dem Thema Regenbogenfamilie und Adoptionsrecht abgegeben. Und dies obwohl die ehemalige Bundesjustizministerin vor kurzem erst ein Gutachten veröffentlichte, das aufzeigte, dass von Lesben- oder Schwulenpaaren adoptierte Kinder ebenso gut aufwachsen, wie Kinder von heterosexuellen Eltern. Dies betrachtet Dittmar als eine „klare Handlungsoption“, die mit der fehlenden Reformankündigung zum Adoptionsrecht vertan wurde. Zudem kritisiert er die Koalitionsparteien als uneindeutig in ihrer homopolitischen Position, da sie einerseits auf Bundesebene große Versprechungen machen, andererseits aber die Gleichstellung im jeweiligen Landesrecht ablehnen.

Das Vorstandsmitglied des Berliner CSD-Vorstands, Jan Salloch, kommentierte den Koalitionsvertrag mit: „Die anvisierte Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Beamtenrecht und die Gründung eines Magnus-Hirschfeld-Institus sind ein Erfolg, aber kein mutiger Schritt. Denn sowohl das Bundesverfassungsgericht und der europäische Gerichtshof zwingen den Gesetzgeber zur rechtlichen Gleichstellung.“ Wie eine vollständige Zustimmung seitens der schwul-lesbischen Community klingt das nicht.

Der grüne Homopolitiker Volker Beck kritisiert insgesamt den „Finanzvorbehalt“ den die Koalition über alle Versprechen ausgesprochen hat. Daher müsse sehr stark darauf geachtet werden, ob die Benachteiligungen tatsächlich beseitigt werden. Des weiteren kritisiert er die Stellung der Koalition bezüglich des Antidiskriminierungsgesetzes. Denn hierfür wurde die deutsche Regierung erst vor kurzem von der EU-Kommission gerügt. Das Allgemeine Geichbehandlungsgesetz (AGG) soll nach den EU-Vorgaben ausgebaut werden, sonst droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, den die EU-Kommission bereits angekündigt hat. Der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag sieht aber keinen Ausbau, sondern viel eher eine Schwächung des AGG vor: „Das geltende AGG werden wir im Hinblick auf einen möglichen Abbau von Bürokratielasten überprüfen.“ Was dies konkret heißen wird, ist noch unklar. Wie ein allgemeiner Schutz vor Diskriminierung hört sich dies aber nicht an.

Im Resumee kann durchaus behauptet werden, dass die CDU/CSU sich im historischen Vergleich homopolitisch gewandelt hat. Zwar ist sie in Anbetracht ihrer teils erzkonservativen Mitglieder und der wenig fortschrittlichen Programmatik immer noch die rückständigste aller parlamentarischen Parteien, wenn es um die Rechte von Lesben, Schwulen und Transidenten geht. Aber es sollte durchaus eingestanden werden, dass die homopolitischen Forderungen des aktuellen Koalitionsvertrages zur Kohl-Ära unmöglich gewesen wären. Die FDP auf der anderen Seite hat eine lange Tradition als Bürger_innenrechtspartei, bereits sehr früh haben hier engagierte Mitglieder für Lesben- und Schwulenrechte gekämpft. Doch nach ihrem politischen Schwenk, als sie 1982 in Koalition mit der CDU/CSU ging, hat die FDP leider viele ihrer politischen Bürger_innenrechtsideale verloren. Viel wurde damals homopolitisch mit Sicherheit nicht erreicht, bleibt zu hoffen, dass sich dies verändert hat. Mit einem Satz hat der Schwuso-Vorsitzende Dittmar mit Sicherheit recht „Es gilt nun: Den Worten müssen Taten folgen!“.

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